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   BGH, 18.05.1971 - VI ZR 267/69   

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https://dejure.org/1971,1306
BGH, 18.05.1971 - VI ZR 267/69 (https://dejure.org/1971,1306)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1971 - VI ZR 267/69 (https://dejure.org/1971,1306)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1971 - VI ZR 267/69 (https://dejure.org/1971,1306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verschweigen eines Unfalls - Blechschaden - Verkehrsunfall - Unfallwagen - Unfallauto - Kaufpreisminderung - Grund zur Minderung des Kaufpreises

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 843
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.06.1962 - GSZ 1/61

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 18.05.1971 - VI ZR 267/69
    Die mit der Auskunft des Präsidenten des Berufungsgerichts nachgewiesene Beteiligung des Vorsitzenden an der Leitung und Rechtsprechung des 4. Zivilsenates - die insgesamt mehr als 80 % ausmachte - entspricht den vom BGH (BGHZ 37, 210, 216; 49, 64, 65) aufgestellten Anforderungen an eine dem Gesetz entsprechende Führung des Senats.
  • BGH, 08.10.1954 - I ZR 42/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.05.1971 - VI ZR 267/69
    Das Verschweigen des Unfalls, bei dem es sich - wie aus der Reparaturrechnung zu ersehen ist - nicht nur um einen ganz unbeachtlichen Blechschaden handelte - stellt aber entgegen der Meinung des Berufungsgerichts einen Grund zur Minderung des Kaufpreises dar (§ 459 Abs. 1 BGB ; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1954 - I ZR 42/53 -, LM BGB § 123 Nr. 10; Schmidt, DAR 1964, 201, 203 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1953 - V ZR 54/52

    Zugelassene Revision. Umfang der Prüfung

    Auszug aus BGH, 18.05.1971 - VI ZR 267/69
    Mit der Zulassung der Revision stehen alle den Rechtsstreit betreffenden Rechtsfragen zur Nachprüfung (BGHZ 9, 357; LM ZPO § 546 Nr. 27).
  • BGH, 20.11.1967 - GSZ 1/67

    Vorsitzführung im Kollegialgericht

    Auszug aus BGH, 18.05.1971 - VI ZR 267/69
    Die mit der Auskunft des Präsidenten des Berufungsgerichts nachgewiesene Beteiligung des Vorsitzenden an der Leitung und Rechtsprechung des 4. Zivilsenates - die insgesamt mehr als 80 % ausmachte - entspricht den vom BGH (BGHZ 37, 210, 216; 49, 64, 65) aufgestellten Anforderungen an eine dem Gesetz entsprechende Führung des Senats.
  • BGH, 10.03.1970 - VI ZR 234/68

    Beteiligung des Vorsitzenden an der Leitung und Rechtsprechung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 18.05.1971 - VI ZR 267/69
    Diese Verfahrensrüge ist, wie der Senat in einem am 10. März 1970 verkündeten Urteil - VI ZR 234/68, LM ZPO § 551 Nr. 1 Nr. 51 = VersR 1970, 445 = NJW 1970, 901) für einen insoweit im Wesentlichen gleichliegenden Fall entschieden hat, nicht begründet.
  • OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 39/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung auf Grund eines beim

    Bereits das Überholen eines Fahrzeuges, erst recht aber das Überholen einer Fahrzeugkolonne mit einem LKW birgt stets ein besonderes Gefahrenpotential (vgl. BGH, Urteil vom 18.05.1971, Az.: VI ZR 267/69, VersR 1971, 843; OLG Hamm, Urteil vom 15.03.1995, Az.: 3 U 159/94, NZV 1995, 399; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2001, Az.: 9 U 195/00, NZV 2001, 473).
  • LG Mainz, 07.05.2003 - 3 S 361/02

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden Überholers

    Die von den Beklagten angeführten Entscheidungen BGH Versicherungsrecht 71, 843 f. und OLG Hamm MDR 95, 904, in denen die Betriebsgefahr des Überholenden mit 1/3 bewertet wurde, betreffen Fälle des Überholens im fließenden Verkehr und sind insofern - schon wegen der dann in der Regel höheren Geschwindigkeit des Überholenden - im Sachverhalt mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • OLG Brandenburg, 23.09.2021 - 12 U 128/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall Grundsätze für eine

    Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung des Klägerfahrzeugs (so in BGH, Urteil vom 18. Mai 1971 - VI ZR 267/69 -, Rn. 17, juris) fehlen Anhaltspunkte.
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