Rechtsprechung
BGH, 18.05.1971 - VI ZR 267/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 § 459
Haftungsverteilung bei Kollision zweier in gleicher Richtung überholender Fahrzeuge; Höhe des Schadens bei Weiterverkauf des verunfallten Fahrzeugs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verschweigen eines Unfalls - Blechschaden - Verkehrsunfall - Unfallwagen - Unfallauto - Kaufpreisminderung - Grund zur Minderung des Kaufpreises
Papierfundstellen
- VersR 1971, 843
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.06.1962 - GSZ 1/61
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Auszug aus BGH, 18.05.1971 - VI ZR 267/69
Die mit der Auskunft des Präsidenten des Berufungsgerichts nachgewiesene Beteiligung des Vorsitzenden an der Leitung und Rechtsprechung des 4. Zivilsenates - die insgesamt mehr als 80 % ausmachte - entspricht den vom BGH (BGHZ 37, 210, 216; 49, 64, 65) aufgestellten Anforderungen an eine dem Gesetz entsprechende Führung des Senats. - BGH, 08.10.1954 - I ZR 42/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.05.1971 - VI ZR 267/69
Das Verschweigen des Unfalls, bei dem es sich - wie aus der Reparaturrechnung zu ersehen ist - nicht nur um einen ganz unbeachtlichen Blechschaden handelte - stellt aber entgegen der Meinung des Berufungsgerichts einen Grund zur Minderung des Kaufpreises dar (§ 459 Abs. 1 BGB ; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1954 - I ZR 42/53 -, LM BGB § 123 Nr. 10; Schmidt, DAR 1964, 201, 203 m.w.N.). - BGH, 08.05.1953 - V ZR 54/52
Zugelassene Revision. Umfang der Prüfung
Auszug aus BGH, 18.05.1971 - VI ZR 267/69
Mit der Zulassung der Revision stehen alle den Rechtsstreit betreffenden Rechtsfragen zur Nachprüfung (BGHZ 9, 357; LM ZPO § 546 Nr. 27). - BGH, 20.11.1967 - GSZ 1/67
Vorsitzführung im Kollegialgericht
Auszug aus BGH, 18.05.1971 - VI ZR 267/69
Die mit der Auskunft des Präsidenten des Berufungsgerichts nachgewiesene Beteiligung des Vorsitzenden an der Leitung und Rechtsprechung des 4. Zivilsenates - die insgesamt mehr als 80 % ausmachte - entspricht den vom BGH (BGHZ 37, 210, 216; 49, 64, 65) aufgestellten Anforderungen an eine dem Gesetz entsprechende Führung des Senats. - BGH, 10.03.1970 - VI ZR 234/68
Beteiligung des Vorsitzenden an der Leitung und Rechtsprechung - Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 18.05.1971 - VI ZR 267/69
Diese Verfahrensrüge ist, wie der Senat in einem am 10. März 1970 verkündeten Urteil - VI ZR 234/68, LM ZPO § 551 Nr. 1 Nr. 51 = VersR 1970, 445 = NJW 1970, 901) für einen insoweit im Wesentlichen gleichliegenden Fall entschieden hat, nicht begründet.
- OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 39/06
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung auf Grund eines beim …
Bereits das Überholen eines Fahrzeuges, erst recht aber das Überholen einer Fahrzeugkolonne mit einem LKW birgt stets ein besonderes Gefahrenpotential (vgl. BGH, Urteil vom 18.05.1971, Az.: VI ZR 267/69, VersR 1971, 843; OLG Hamm, Urteil vom 15.03.1995, Az.: 3 U 159/94, NZV 1995, 399; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2001, Az.: 9 U 195/00, NZV 2001, 473). - LG Mainz, 07.05.2003 - 3 S 361/02
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden Überholers …
Die von den Beklagten angeführten Entscheidungen BGH Versicherungsrecht 71, 843 f. und OLG Hamm MDR 95, 904, in denen die Betriebsgefahr des Überholenden mit 1/3 bewertet wurde, betreffen Fälle des Überholens im fließenden Verkehr und sind insofern - schon wegen der dann in der Regel höheren Geschwindigkeit des Überholenden - im Sachverhalt mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar. - OLG Brandenburg, 23.09.2021 - 12 U 128/20
Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall Grundsätze für eine …
Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung des Klägerfahrzeugs (so in BGH, Urteil vom 18. Mai 1971 - VI ZR 267/69 -, Rn. 17, juris) fehlen Anhaltspunkte.